Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Darüber hinaus finden diese Anwendung über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc., sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde
2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel ist es freigestellt, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Beherbergungsdienstleistungen sind trotz Fernabsatzvertrag von einem Widerrufsrecht befreit. Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 7 bis 13 des BGB steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nicht zu. Die Willenserklärung kann also nicht widerrufen werden.
2.3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
2.5. Online-Streitbeilegung Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gebühren
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8,12% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4,12% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schaden vorbehalten.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Ab dem 01.01.2019 erhebt die Stadt Boppard einen Gästebeitrag von € 2,50 pro Person pro Tag (ab 18 Jahre – inkl. Umsatzsteuer) für alle Übernachtungsgäste im Stadtgebiet. Hiervon ausgenommen sind Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mind. 50% beträgt, wenn der Grad der Behinderung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird. Zudem sind Begleitpersonen zu vorgenanntem Personenkreis (Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mind. 50% beträgt) ausgenommen. Der erhobene Gästebeitrag ist nicht Bestandteil des Angebotspreises der Ebertor Hotelbetriebs GmbH und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen und an die Stadt Boppard zur Unterhaltung touristischer Zwecke abgeführt.
3.8. Für Kreditkartenzahlungen mit American Express werden Gebühren in Höhe von 2% auf den Gesamtpreis erhoben.
3.9. Die Preise der Tagungspauschalen verstehen sich immer inkl. der Tagungsraumnutzung zwischen 9-18 Uhr inkl. eines re-fresh zur Mittagspause. Für Tagungsräume die darüber hinaus (nach 18 Uhr) eine Pauschale über 59€ (brutto) je angefangene Stunde berechnet.
3.10. Für Speisenänderungen und Umbestellungen im Restaurant am Tisch, die nicht auf der Speisekarte ausgewiesen sind, wird ein Aufschlag von +10,00 berechnet.
3.11. Das Laden elektronischer Geräte ist ausschließlich mit GS-zertifizierten Ladegeräten erlaubt. Ausgenommen sind hierbei E-BikeAkkus, welche ausschließlich außerhalb des Hotelgebäudes in den Garagen mit Strom versorgt werden dürfen. Für Schäden, die aufgrund des unsachgemäßen Ladens oder Gebrauchs von elektronischen Geräten entstehen, haftet der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast in vollem Umfang. Eine Zuwiderhandlung berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
3.12. Das Laden von Elektrofahrzeuge erfolgt auf den ausgewiesenen Stellflächen des Hotels. Neben der Stellplatzgebühr wird eine pauschalierte Zusatzgebühr von +10,00 / Tag erhoben. Für Schäden, die aufgrund des unsachgemäßen Ladens oder Gebrauchs von elektronischen Geräten entstehen, haftet der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast in vollem Umfang. Eine Zuwiderhandlung berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
4. Stornierung durch den Kunden (i.e. Abbestellung, Nichtinanspruchnahme) der Leistungen des Hotels/Restaurants
4.1. ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Ein nachträgliches reduzieren von bestätigten Leistungen durch den Kunden bedürfen ebenso der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragspartner. Im Falle einer Leistungskürzung durch den Kunden behält sich das Hotel das Recht einer Preisanpassung vor. Diese Regelungen gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zu Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.2. Eine kostenfreie Stornierung eines Hotelzimmers (gilt für 1-5 gebuchte Zimmer) ist bis um 12:00 Uhr am Vortagmöglich
4.2.1. In den Monaten Mai bis Oktober ist an Wochenenden sowie Feiertagen eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tagen vor Anreisemöglich.
4.2.2. In besonderen Zeiträumen (z.B. Weihnachten, Silvester und Ostern, sowie während der Weinfeste und Rhein in Flammen Termine, regionale Veranstaltungen, etc.) gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist von 30 Tagen vor Anreise.
4.3. Eine kostenfreie Stornierung eines Hotelzimmers (gilt ab 6 gebuchten Zimmern) ist bis 10 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Danach ist maximal 1 Zimmer bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar. Darüber hinaus findet die Regelung 4.2.2. in besonderen Zeiträumen ihre Anwendung.
4.4. Im Falle der Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ist der Besteller zur Zahlung der bestellten Leistungen verpflichtet und zwar in Höhe von:
4.4.1. 90% des vereinbarten Preises für Buchungen der Zimmer inklusive Frühstück
4.4.2. 80% des vereinbarten Preises für Buchungen der Zimmer inklusive Halbpension
4.4.3. 70% des vereinbarten Preises für Buchungen eine Arrangements Sind dem Hotel darüber hinaus Kosten entstanden, z.B. durch Beauftragung von Subunternehmen, sind diese gegen Beleg in vollem Umfang zu erstatten.
4.5. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Ein unangekündigtes Nichterscheinen des Kunden autorisiert das Hotel zum Einzug beziehungsweise zur Berechnung des vollständigen Buchungspreises.
4.6. Bei Nichtanreise am Anreisetag berechnet das Hotel 90% des Wertes der bestellten Leistungen der nicht genutzten Nächte. Hierfür haftet der Kunde mit der uns überlassenen Kreditkartennummer, worüber die Abbuchung der No Show-Kosten stattfindet. Sollte keine gültige Kreditkarte vorliegen sendet das Hotel eine No-Show Rechnung, die innerhalb von 7 Banktagen zu begleichen ist.
4.7. Eine kostenfreie Stornierung einer Restaurantreservierung (Halbpension oder a la carte) ist für Hotelgäste bis um 12:00 möglich. Für alle weiteren Reservierungen ist eine kostenfreie Stornierung bis um 12:00 Uhr am Vortagmöglich.
4.8. Dem Hotel / Restaurant steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist im Falle einer verspäteten Stornierung einer Restaurantreservierung verpflichtet, mindestens 20,00 Euro pro Person Stornierungskosten als Handlings- & Aufwandspauschale zu zahlen. Bei Nichterscheinen und Ausbleiben einer Stornierung werden 30,00 Euro pro Person Stornierungskosten erhoben. Als Berechnungsgrundlage gilt jeweils die gebuchte Personenzahl. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.9. Die Nichtinanspruchnahme von Arrangement Leistungen und Pauschalen führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Vergütung.
4.10. Für Stornierungen von externen Leistungen (z.B. Massagen) gelten ggfs. abweichende Regelungen bis hin zu 100%igen Stornierungskosten
4.11. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens die vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen gemäß der Staffelung in 4.4.1-4.4.3, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstandenist.
4.12. Für Gruppenanfragen, Tagungen, Investives und weiteren Großanfragen (über 9 Personen) finden die folgenden Sonderregeln ihre Anwendung.
4.12.1. Stornierungsbedingungen von Tagungen, Veranstaltungen und Gruppen bis 56 Tage vor Anreise fallen keine Stornierungskosten an. bis 28 Tage vor Anreise ist eine Teilreduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 20% möglich bis 14 Tage vor Anreise ist eine Teilreduzierung der Teilnehmerzahl um maximal weitere 10% möglich Bis 3 Tage vor Anreise kann sodann maximal 1 Zimmer kostenfrei reduziert werden. Danach gilt die gebuchte Personenzahl als Mindestberechnungsgrundlage. An Zeiträumen mit einer sehr hohen Nachfrage sowie Anfragen, die ein großes Volumen an Kapazitäten buchen, gelten abweichende Stornierungsbedingungen von bis zu 120 Tagen vor Anreise. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 70%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen
4.12.2. Namensliste Bis 8 Wochen vor Anreise erhält das Hotel den aktuellen Buchungsstand. Bei Ausbleiben ist es berechtigt die gebuchte Anzahl an Zimmern um bis zu 25% eigenmächtig zu reduzieren. Bis 4 Wochen vor Anreise erhält das Hotel eine definitive, zu diesem Zeitpunkt gebuchte Personenzahl. Bis 14 Tage vor Anreise erhält das Hotel eine konkrete Namensliste.
4.12.3. Vorauszahlung Bei gebuchten Veranstaltungen erhebt das Hotel eine Vorauszahlung über den vereinbarten Gesamtpreis von 60%, zahlbar ohne Aufforderung bis 6 Wochen vor Anreise falls nicht anderweitig vereinbart. Im Falle ausstehender Vorauszahlungen ist das Hotel berechtigt, bis zu 100% der Gesamtsumme im Voraus zu erheben. Dem Hotel wird die Möglichkeit zum Vertragsrücktritt eingeräumt, sollten Vorauszahlungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels eingehen.
5. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
5.1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um bis zu 10% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden, sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
5.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 10% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 10% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
5.3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
5.4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5.5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. Bei Veranstaltungen die über 23.00 Uhr hinausgehen, werden folgende Nachtzuschläge pro angefangene Stunde (brutto – in €) erhoben:
5.6. Restaurantleiter/ Küchenchef: € 65,00/ Servicemitarbeiter/ Küchenmitarbeiter: € 40,00/ Mitarbeiter Spülküche/ Getränkebuffet: € 25,00
6. Rücktritt des Hotels
6.1. Sofern ein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3 Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
6.3.1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
6.3.2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden
6.3.3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
6.3.4. Ein Verstoß gegen oben Klausel 1 Nr. 2 vorliegt. 6.4. Bei berichtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
6.6. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2, 3 und 5 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel gegen den Kunden entstehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren.
7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
7.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
7.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
8. Haftung des Hotels
8.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 50.000 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht gemäß § 703 BGB. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
8.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht, etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
8.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
8.5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
9. Internetnutzung
9.1. Internetnutzung und Begriffe
9.1.1. Das Hotel stellt seinen Gästen kostenlos über ein W-LAN-Netzwerk einen Internetzugang bereit. Das Netzwerk ist ausschließlich mittels der vom Hotel bereitgestellten Zugangsdaten zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Leistung nicht die Bereitstellung einer Firewall oder eines Programms zur Abwehr von schädlichen Computerprogrammen umfasst.
9.1.2. Gast ist jeder Nutzer des W-LAN-Netzwerkes, der entgeltlich oder unentgeltlich durch das Hotel beherbergt wird ohne Mitarbeiter zu sein oder die sonstigen Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nimmt. Als Gast gilt auch, wer mit Billigung des Gastes dessen System verwendet.
9.1.3. Unter System des Gastes ist die Gesamtheit der vom Gast zur Nutzung der angebotenen Leistung verwendete Computerhard- und -software zu verstehen.
9.2. Sicherheit
9.2.1. Der Gast hat sicherzustellen, dass die von ihm während der Nutzung des W-LAN-Netzwerkes verwendete Software stets auf dem aktuellen Stand ist. Er ist verantwortlich dafür, dass sein System frei von Viren, Trojanern oder sonstigen schädlichen Computerprogrammen ist, die ihrerseits eine Schädigung des hoteleigenen W-LAN-Netzwerkes ermöglichen oder unbefugten Dritten den Zugriff auf das System des Gastes oder das hoteleigene W-LAN-Netzwerk erlauben. Der Gast soll zu diesem Zweck eine eigene Sicherheitssoftware auf seinem System installieren.
9.2.2. Den Zugang zu eigenen wichtigen oder persönlichen Daten muss der Gast eigenhändig durch Passwörter sichern, welche in regelmäßigen Abständen verändert werden sollten.
9.2.3. Am Ende der Nutzung des W-LAN-Netzwerkes muss der Gast sämtliche verwendete Browserschließen. 9.2.4. Unbekannte Dateien oder nicht angeforderte E-Mails unbekannter Versender sollen vom Gast nicht geöffnet werden.
9.3. Verhalten
9.3.1. Der Gast darf keine Webseiten anwählen, die strafrechtlich relevante Inhalte darstellen, insbesondere Seiten mit kinderpornographischen, gewaltverherrlichendem oder volksverhetzendem Inhalt, Seiten die zu Straftaten anstiften oder geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.
9.3.2. Der Gast hat sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahme des W-LAN-Netzwerkes keine Dateien heruntergeladen oder verbreitet werden, die fremde Urheberrechte verletzen. Insbesondere bei der Nutzung von Tauschbörsen hat der Gast Urheberrechte Dritter zu achten. In Zweifelsfällen sollte der Gast Abstand davon nehmen, derartige Dateien herunterzuladen oder zu verbreiten und sich weitergehende Informationen zu den Dateien einholen.
9.4. Rechtsanspruch
9.4.1. Der Gast hat keinen Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.
9.5. Haftung
9.5.1. Das Hotel haftet nicht für Schäden am System des Gastes, die durch die Nutzung des W-LAN-Netzwerkes entstanden sind, insbesondere als Folge des Besuchs fremder Webseiten. Dies gilt nicht, wenn diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen.
9.5.2. Soweit infolge der Nichtbeachtung vorstehender Vorschriften, insbesondere § 3, das Hotel Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, ist das Hotel von derartigen Ansprüchen durch den Gast freizustellen.
9.6. Nutzungsausschluss
9.6.1. Bei einem Verstoß gegen vorstehende Regeln oder dem dringenden Verdacht eines Verstoßes ist das Hotel berechtigt, den Gast von der weiteren Nutzung des W-LAN-Netzwerkes auszuschließen oder diese einzuschränken.
9.7. Datenschutzbestimmung
9.7.1. Die Nutzung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt entsprechend der Vorgaben der jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Klausel, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Schecks- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
10.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam sein oder nichtig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.